
Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Österreich
Wer in Österreich eine Pergola oder Terrassenüberdachung errichten möchte, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen – denn eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Im Jahr 2025 gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften, da das Baurecht in Österreich Ländersache ist.

Terrassenüberdachung in Österreich: Braucht man eine Baugenehmigung?
Eine Überdachung für die Terrasse schafft nicht nur zusätzlichen Komfort bei Wind und Wetter, sondern verlängert auch die Outdoor-Saison im eigenen Garten erheblich. Doch bevor mit dem Bau begonnen wird, stellt sich oft die Frage:
Ist für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erforderlich?
In diesem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich und zeigen auf, wie Sie schnell und unkompliziert Klarheit über die Genehmigungspflicht Ihres Projekts bekommen.
Wichtig zu wissen:
Jedes Bauvorhaben sollte der örtlichen Baubehörde gemeldet oder zumindest vorgelegt werden – unabhängig vom Umfang. Nur so hat man völlige Sicherheit.
Welche Genehmigung braucht eine Terrassenüberdachung in Österreich?
In Österreich wird jedes Bauvorhaben je nach Art und Umfang in unterschiedliche Kategorien eingestuft:
- bewilligungspflichtig (Baugenehmigung notwendig)
- anzeigepflichtig (meldepflicht bei der Baubehörde, meist die Gemeinde)
- geringfügig, also weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig
Welche Regelung für Ihre geplante Terrassenüberdachung gilt, hängt maßgeblich vom jeweiligen Bundesland und den konkreten Bauplänen ab. In bestimmten Fällen kann es zudem zu einer offiziellen Bauverhandlung kommen – hier haben alle betroffenen Parteien die Möglichkeit, ihre Ansichten und Einwände einzubringen.
Die folgenden Informationen basieren auf den aktuellen Bauordnungen der österreichischen Bundesländer (Alle Angaben ohne Gewähr; Änderungen vorbehalten!) und dienen als erste Orientierung für Ihr persönliches Bauprojekt.
Tipp: Informieren Sie sich vor dem Bauvorhaben unverbindlich bei Ihrem Wohnsitz-Gemeindeamt.
Notwendige Unterlagen: Welche Dokumente & Nachweise brauche ich für eine Terrassenüberdachung?
Diese Unterlagen sind erfahrungsgemäß für einen Bewilligungsantrag notwendig bzw. empfehlenswert (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- diverse Baupläne
- eine schriftliche Baubeschreibung
- ein Nachweis des Grundeigentums
- statische Berechnungen
- Energieausweis
Je nach Bauvorhaben müssen darüber hinaus ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden. Wir empfehlen auch hier, bei Ihrer Gemeinde bzw. bei Ihrer Stadtverwaltung nachzufragen, welche Unterlagen für Ihre Terrassenüberdachung konkret notwendig sind.
Genehmigungspflicht für Pergola/Terrassenüberdachung nach Bundesland (Überblick)

Die nachfolgende Tabelle beantwortet die Frage „Ist meine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?“ je nach Bundesland überblicksmäßig und zeigt fallweise auch einen etwaigen Richtwert, ab welcher Dimension eine Baugenehmigung notwendig wird.
(Stand Anfang 2025 – alle Angaben ohne Gewähr)
Bundesland | Genehmigungspflichtig? | Link zur Stelle oder Info-Plattform |
---|---|---|
Wien | In Wien sind leichte, nicht überdachte Pergolen (Flugdächer) bis zu einer Fläche von 25 m² und einer Höhe von 2,5 m auf sofort bebaubaren Grundstücken in der Regel weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, sofern sie sich nicht in einer Schutzzone oder Bausperre befinden. Fixe Überdachungen hingegen benötigen eine Baugenehmigung. | MA 72 Baupolizei Wien |
Niederösterreich | Konstruktionen bis 40 m² und 3 m Höhe mit höchstens einer geschlossenen Wand gelten als anzeigepflichtig. Wird an der Grundstücksgrenze gebaut, ist eine Nachbarschaftszustimmung erforderlich. | NÖ Serviceplattform GESTALTE(N) |
Burgenland | Kleinere Pergolen bis zu 20 m² Grundfläche fallen in der Regel unter die Anzeigepflicht, eine Genehmigung ist nicht nötig. Überschreitet die Pergola diese Maße, ist eine Einreichung erforderlich. | Baubewilligung Burgenland |
Oberösterreich | Dort kann eine offene Pergola mit bis zu 35 m² meist ohne Genehmigung errichtet werden, wenn sie der Behörde angezeigt wird. Zusätzliche Seitenwände oder größere Ausmaße lösen die Pflicht zur Einreichung aus. | Land OÖ Baurecht |
Steiermark | Pergolen in der Steiermark fallen bis zu einer Fläche von 40 m² unter die Meldepflicht – größere Vorhaben benötigen eine explizite Baugenehmigung. | Land Stmk. Verwaltung Baurecht |
Salzburg | Unabhängig von Größe oder Gestaltung ist in Salzburg jede Überdachung der Terrasse bewilligungspflichtig. | Land Salzburg Bauen/Wohnen |
Kärnten | Offene Pergolen bis zu 40 m² und 3,5 m Höhe dürfen ohne Genehmigung errichtet werden, sofern sie gemeldet werden. Wird in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze gebaut, ist eine Zustimmung der Nachbarn notwendig. | Bauvorhaben nach Kärntner Bauordnung |
Tirol | In Tirol reicht bei kleineren Pergolen meist eine Bauanzeige aus. Größere oder aufwendigere Konstruktionen erfordern hingegen eine Baubewilligung. | Baurecht Tirol |
Vorarlberg | Bis zu 25 m² große, maximal 3,5 m hohe Pergolen mit ausreichend Abstand (2 m) zur Grundstücksgrenze können angezeigt werden. Wird diese Schwelle überschritten, ist eine Genehmigung Pflicht. | Baurecht Vorarlberg |